Fördermittel für Pflegeunternehmen: So sichern Sie bis zu 12.000 Euro PpSG-Zuschuss für Ihre IT
Der Druck auf deutsche Pflegeeinrichtungen wächst kontinuierlich. Während die Anforderungen an die Dokumentation, Datensicherheit und die Telematikinfrastruktur (TI) steigen, bleiben die zeitlichen Ressourcen der Fachkräfte knapp. Hier setzt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) an: Mit dem Digitalisierungszuschuss nach Paragraph 8 Absatz 8 SGB XI unterstützt der Gesetzgeber die Anschaffung digitaler Lösungen mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die Fördermittel maximal ausschöpfen, welche Investitionen wirklich gefördert werden und warum Sie die TI-Anbindung strikt von der Digitalisierungspauschale trennen sollten.
Was ist die PpSG-Förderung nach Paragraph 8 Absatz 8 SGB XI?
Um die Pflegekräfte spürbar zu entlasten, gewähren die Pflegekassen in den Jahren 2019 bis 2030 jeder zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung eine Anteilsfinanzierung für digitale Anwendungen.
Die harten Fakten der Förderung:
- Förderhöhe: 40 Prozent der getätigten Investition.
- Maximalbetrag: Einmalig bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung.
- Zeitraum: Anträge sind für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030 möglich.
- Rückwirkung: Sie können sogar Investitionen fördern lassen, die bereits seit dem 1. Januar 2019 getätigt wurden.
Der „Experten-Check“: Verwechseln Sie nicht PpSG und TI-Pauschale
Ein häufiger Fehler in der Branche ist die Annahme, dass das PpSG-Budget zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (Konnektor, Kartenterminals) genutzt werden muss. Das ist fachlich falsch. Für die reine TI-Basis-Technologie hat der Gesetzgeber ein eigenes Finanzierungssystem geschaffen.
Die TI-Pauschale
Seit Juli 2023 erhalten Pflegeeinrichtungen eine monatliche TI-Pauschale zur Refinanzierung der Betriebskosten und der Hardware. Ab Januar 2025 beträgt diese Grundpauschale circa 207,93 Euro pro Monat.
Der strategische Vorteil für Ihr Pflegeunternehmen
Nutzen Sie die monatliche TI-Pauschale für die Konnektor-Anbindung. Das 12.000 Euro PpSG-Budget halten Sie sich stattdessen für die Modernisierung Ihrer eigentlichen IT-Infrastruktur frei. Lediglich die Kosten für die KIM-Integration (Kommunikation im Medizinwesen) in Ihr Primärsystem sowie Schulungen zur TI-Nutzung sollten Sie über den Digitalisierungszuschuss abrechnen, da diese nicht über die TI-Pauschale abgedeckt sind.
Was wird gefördert? Ihre Checkliste für IT.EINFACH.SICHER.
Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die den Arbeitsalltag der Pflegekräfte effizienter gestalten. Hierzu zählen laut der Orientierungshilfe des GKV-Spitzenverbandes insbesondere:
- Hardware-Anschaffungen: PCs, Laptops, Monitore und vor allem Tablets für die mobile Datenerfassung im Außendienst.
- Infrastruktur: Einrichtung eines WLAN-Netzes als technische Voraussetzung für digitale Anwendungen.
- Software & Lizenzen: Betriebssysteme, Cloud-Lösungen, Pflegedokumentationssysteme sowie Touren- und Dienstplanungsprogramme.
- Cyber-Security: Investitionen in die IT-Sicherheit sind explizit förderfähig, um Patientendaten vor Hackerangriffen zu schützen.
- Schulungen: Digitale Kompetenz ist der Schlüssel. Daher werden auch Fortbildungen für Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Technik bezuschusst.
Die TI-Frist 2025: Warum Handeln jetzt Pflicht ist
Die gesetzliche Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege endete am 1. Juli 2025. Das bedeutet: Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die Nutzung von KIM sind für Pflegedienste mittlerweile keine Option mehr, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.
Wer jetzt noch Lücken in seiner IT-Infrastruktur hat, riskiert nicht nur Leistungskürzungen durch die Kassen, sondern auch massive Haftungsrisiken bei Datenpannen. Nutzen Sie das PpSG-Budget, um Ihre Einrichtung „TI-Ready“ zu machen und gleichzeitig die IT-Sicherheit auf ein professionelles Niveau zu heben.
In 5 Schritten zur erfolgreichen Förderung
- Bedarfsanalyse: Prüfen Sie Ihre IT-Infrastruktur. Ist Ihre Hardware älter als drei Jahre? Sind Ihre mobilen Geräte DSGVO-konform abgesichert?
- Kostenvoranschläge einholen: Planen Sie Ihre Investition. Sie können den 12.000 Euro Zuschuss auch auf mehrere zeitlich getrennte Maßnahmen aufteilen.
- Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ein (oftmals federführend durch DAK oder AOK).
- Umsetzung: Nach der Bewilligung (oder bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn) führen Sie die Digitalisierung durch.
- Nachweis & Auszahlung: Reichen Sie Rechnungen und Zahlungsbelege ein. Achten Sie besonders auf die Dokumentation der Entlastung Ihrer Pflegekräfte – dies ist der entscheidende Satz in jedem Antrag.
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Fazit: Fördermittel als Hebel für die Zukunft
Die Digitalisierungsförderung nach Paragraph 8 Absatz 8 SGB XI ist weit mehr als eine Finanzspritze. Sie ist die Chance, Ihr Pflegeunternehmen technologisch so aufzustellen, dass IT nicht länger ein Bremsklotz, sondern ein Beschleuniger für bessere Pflege ist.
MintCode Care unterstützt Sie dabei, das Maximum aus Ihren Fördermitteln herauszuholen und Ihre IT einfach und sicher zu gestalten.
